Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter
oder andere Beauftragte können mit dem
Friedhofsgärtner und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG
Verträge über Grabpflege und Trauer-
dekoration für einen längeren Zeitraum
abschließen.
Sie können auch schon zu Lebzeiten mit
einem Vorsorge- Vertrag die Pflege und
Bepflanzung Ihres Grabes auf einen
bestimmten Zeitraum aber auch die
Trauerdekoration nach Ihrem Ableben sichern.
Wenn Sie sich für unseren Grabpflege- und
Vorsorgeservice interessieren, sprechen Sie
uns an.
Im Auftrag der Genossenschaft württ.
Friedhofsgärtner sind wir zuständig für die
Dauergrabpflege auf den Friedhöfen
Dettenhausen, Waldenbuch, Glashütte,
Weil im Schönbuch und Neuweiler.